Anforderungen Lifesaver


für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 17. Lebensjahr

  1. Schwimmen
    1. 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten
    2. 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten
    3. 300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen) in 9:00 Minuten
  2. Rettungstechnik
    1. Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge:
      1. 75 m Anschwimmen eines „Opfers“
      2. Ausführung von drei Befreiungsgriffen
      3. je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
  3. Kombinierte Rettungsübung
    1. Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und T-Shirt:
      1. Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser
      2. 25 m Anschwimmen (Freestyle)
      3. Abtauchen und Heraufholen eines „Opfers“ (Rettungspuppe oder Partner) aus mindestens 1,5 m Tiefe
      4. 25 m Retten des „Opfers“
    2. Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten) unmittelbar nach Durchführung von Punkt a. dieser Rettungsübung
  4. Streckentauchen
    1. 25 m Streckentauchen
  5. Anwendung und Erklärung von mindestens zwei Rettungsgeräten
    (z.B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze, Gurtretter, Rettungsboje oder anderen von der ARGE-ÖWRW anerkannten Rettungsgeräten):
    1. Erklärung der Geräte
    2. praktische Anwendung der Geräte
  6. Erste Hilfe-Maßnahmen
    1. Durchführung der folgenden Basismaßnahmen:
      1. Gefahren erkennen
      2. Gefahrenstelle absichern, retten, bergen
      3. Notfallcheck
      4. stabile Seitenlage
      5. Umdrehen einer Person aus der Bauchlage in die Rückenlage
      6. Notruf
    2. Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung:
      1. Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene)
      2. Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder)
      3. Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge).
    3. Erste Hilfe-Maßnahmen:
      1. Umgang mit Patienten
      2. Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen, Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen, Unterkühlung)
  7. Besondere Durchführungsbestimmungen
    1. Bei der Ausführung der Rettungstechnik (Punkt B) und der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) muss der Retter beim Anschwimmen des „Opfers“ den Kopf so weit über Wasser halten, dass ein laufender Blickkontakt zum „Opfer“ gewährleistet ist
    2. Im Zuge der kombinierten Rettungsübung (Punkt C)  ist eine Erwachsenen-Reanimation durchzuführen
    3. Bei der Anwendung von Rettungsgriffen ist jeweils eine ca. gleich schwerere Person zu retten
    4. Im Rahmen der Rettungstechnik (Punkt B) sind insgesamt 75 m zu retten, wobei alle 25 m ein Griffwechsel zu erfolgen hat
    5. Die Befreiungsgriffe sind vom Lehrer selbst zu prüfen